16. April 2021

Trinkwasserhygiene – warum die neuen Vorschriften wichtig sind

Der «Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches», kurz SVGW, bezweckt eine sichere und nachhaltige Wasser-, Gas- und Wärmeversorgung. Für Trinkwasserinstallationen gibt es eine neue Richtlinie. Welche Auswirkungen hat die Anpassung für Planende, auf der Baustelle und für Betreiber? Andreas Stucki, Gesamtprojektleiter bei Anex, liefert die passenden Antworten.

Wasser ist lebenswichtig. Ohne Bedenken können wir sauberes Wasser aus dem Hahnen zu Hause trinken, denn die Trinkwasserqualität muss den hohen Anforderungen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene entsprechen. Trotzdem kann es zur Bildung von Bakterien kommen. Mit den neuen Vorschriften der SVGW soll u.a. der Gefahr vor einer zu hohen Konzentration an Legionellen bei Trinkwasserinstallationen entgegengewirkt werden. Neu gilt die Richtlinie mit dem Kürzel «W3/E4» für Planende und Installateure.

Warum wurden die Richtlinien bei der SVGW ergänzt?

Im Vordergrund steht der Schutz von Leben und Gesundheit als wichtigstes Gebot. Trinkwasser ist ein Lebensmittel und muss als solches behandelt werden. Diverse dokumentierte Fälle von Erkrankungen durch verkeimtes Trinkwasser verlangen nach konkreten Vorgaben und entsprechender Sensibilisierung von Planern, Sanitärunternehmern, Bauherrschaft und Betreibern.

Welche Neuerungen enthalten sie?

Die relevanteste Neuerung ist, dass Eigentümer von Trinkwasserinstallationen heute die analogen Hygiene-Voraussetzungen erfüllen müssen wie Trinkwasserversorgungen. Daher sind sie darauf angewiesen, dass die Trinkwasserinstallationen für einen klar definierten Zweck geplant und erstellt werden. Den sogenannten «bestimmungsgemässen Betrieb».
Die korrekten Wassertemperaturen und der regelmässige Gebrauch aller Entnahmestellen ist dafür eine massgebende Voraussetzung. Weiter muss gewährleistet werden, dass der gesamte Inhalt der Trinkwasserinstallationen alle 72 Stunden nachweisbar umgesetzt wird. Dies ab der ersten Stunde, sobald das Trinkwasser in die Installationen gefüllt wird.

Welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf laufende und zukünftige Projekte bei Anex? 

In den laufenden Projekten sind wir gefordert, die neuen Vorgaben bestmöglich umzusetzen.

In den zukünftigen Projekten ist die Trinkwasserhygiene ein wichtiges Ziel der Planung und Ausführung. Mit der Nutzungsvereinbarung legen wir gemeinsam mit dem Kunden den «bestimmungsgemässen Betrieb» fest. Mit Risikoanalysen decken wir heikle Stellen auf und legen entsprechende Massnahmen fest.

Der Zeitpunkt der Erstbefüllung und die anschliessende Gewährleistung «bestimmungsgemässer Betrieb» ist mit der bisherigen Praxis der Inbetriebsetzung und Übergabe nicht vereinbar. Aufwändige und teure Massnahmen können die Folge sein. Als Planer tragen wir eine grosse Verantwortung. Diese nehmen wir aus Überzeugung engagiert und konsequent wahr.

Was ändert sich für unsere Kunden?

Trinkwasser als Lebensmittel soll nur dort installiert werden, wo es unbedingt erforderlich ist. Betrieb und Unterhalt muss nach der neuen Ergänzung E4 systematisch durchgeführt und dokumentiert werden. Periodisch wiederkehrend muss die Aktualität des «bestimmungsgemässen Betriebes» überprüft und wo erforderlich, angepasst werden. Instandhaltung muss aktiv betrieben werden. Reparaturen reichen mittel- und langfristig nicht mehr aus.

Haben Sie Fragen zur Trinkwasserhygiene?

Dieses Thema liegt mir am Herzen. Gerne gebe ich Ihnen weitere Auskunft zur Hygiene in Trinkwasserinstallationen.

Andreas Stucki
Gesamtprojektleiter / Qualitätsmanager

Eidg. Dipl. Techniker HF Sanitär


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